Pflegebedürftige Menschen haben einen Anspruch auf eine Grundpflege, welche nach Wunsch und Bedarf z. B. Unterstützung beim Aufstehen, Anziehen und bei der Körperpflege bietet. Zu den möglichen Leistungen gehören:
Behandlungspflege wird auf Anordnung des Arztes im Rahmen einer „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ für spezielle Versorgungsformen ausgestellt und nach Prüfung von Ihrer Krankenkasse übernommen. Bei diesen Leistungen handelt es sich demnach nicht um Leistungen der Pflegekasse. Auch Menschen ohne Pflegebedürftigkeitsfeststellung haben Anspruch auf diese Versorgung, sofern alle Voraussetzungen dafür vorliegen.
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